Online: Die E-Rechnung in der Landwirtschaft: Gesetzliche Vorgaben und praktische Umsetzung
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich (Business to Business - Bereich) Pflicht. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen grundsätzlich für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026. Welche Schritte sollten Sie bereits jetzt unternehmen, um reibunglos in die Zukunft der E-Rechnung zu starten? Sie erfahren, welche gesetzlichen Vorgaben und Fristen für Ihren Betrieb gelten und wie Sie E-Rechnungen technisch und organisatorisch korrekt empfangen, verarbeiten, aufbewahren und ausstellen.
Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.
